Mainz/Bitburg: „Die Landesregierung hat Nothilfemittel für Unwetter-Geschädigte zur Verfügung gestellt. Aufgrund der schweren Schäden, die nicht nur öffentliche Einrichtungen hier im Eifelkreis getroffen haben, sondern vor allem auch viele Privatpersonen die alles verloren haben, freue ich mich sehr, dass mein Einsatz für schnelle Hilfe erfolgreich war,“ so Steinbach. „Der Ministerrat hat beschlossen alleine für die Hilfe von bedürftigen Privatpersonen eine Summe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.  Darüber hinaus greifen die Förderprogramme des Landes bei Schäden an Einrichtungen der Kommunen – insgesamt ein millionenschweres Paket, das zur Verfügung steht.“

Als erstes werden Nothilfemittel für besondere Härtefälle zur Verfügung gestellt. Landkreise und kreisfreie Städte, die von den schweren Unwettern besonders betroffen sind, erhalten Nothilfemittel von bis zu 25.000 Euro. Die kommunalen Vertreter können die Hilfsempfänger benennen und der Landesregierung melden, die durch das Unwetter am schlimmsten betroffen sind und wo die Not am größten ist. Die erste Soforthilfe von bis zu 1.500 Euro ist für besondere Härtefälle vorgesehen, um insbesondere den vorübergehenden Verlust der Wohnung zu überbrücken, Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen oder die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen unmittelbaren Familienangehörigen zu ermöglichen. Dieser Betrag wird dich den Eifelkreis um 50.000 Euro aufgestockt und durch die gemeinsame Spendenaktion des DRK mittels privater Spenden weiter erhöht.

Auch erhalten Privatpersonen finanzielle Unterstützung für die Beseitigung der Schäden, die sie aus eigener Kraft nicht beheben können. Bleibt nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderer finanzieller Hilfe von Dritten ein Schaden von mehr als 5.000 €, dann übernimmt das Land bei einem Schadensbetrag von bis zu 50.000 €, 50 % der verbleibenden Summe. Darüber hinaus hilft das Land auch bei versicherbaren Schäden in Höhe von 20%, eine finanzielle Hilfe wird Privatpersonen auch dann gewährt, wenn der Schaden versichbar gewesen wäre. Voraussetzung ist hier der Nachweis des Abschlusses einer Elementarversicherung für die Zukunft.

Steinbach: „Die Landesregierung hilft so schnell und unbürokratisch, bei der nächsten Sitzung des Bundesrates soll außerdem ein Antrag auf Unterstützung für Unwettergeschädigte durch die Bundesregierung eingebracht werden. Außerdem laufen die ersten Spendenaktionen, für eine Geltendmachung der Spende für die Steuererklärung genügt ein Bareinzahlungsbeleg bzw. die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes, dies vereinfacht die Abwicklung deutlich. Ich bin beeindruckt von der Hilfe der Menschen untereinander hier im Eifelkreis Bitburg-Prüm und danke allen, vor allem auch den Einsatzkräften vor Ort, die teilweise bis zur Erschöpfung im Einsatz waren. Diese Unwetter haben uns aber auch gezeigt, dass wir die Klimaveränderungen bekämpfen müssen. Darüber hinaus müssen weitere Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um zukünftig Schäden zu vermeiden. Ich empfehle allen Gemeinden ausdrücklich ein Hochwasserschutzkonzept welches durch das Land 90 % gefördert werden! Es wird noch lange Zeit dauern bis alle Schäden beseitigt sind, als betroffener Ortsbürgermeister sind mir die Dimensionen sehr bewusst.“

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