Das Land Rheinland-Pfalz wird die von den jüngsten schweren Unwettern besonders betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit Soforthilfen für besondere Härtefälle unterstützen. Das Land stellt dafür eine Summe von 3,5 Millionen Euro bereit. Zusammen mit den Fördermöglichkeiten des Landes bei Schäden an Einrichtungen der Kommunen und den Förderprogrammen in den Ressorts steht damit ein millionenschweres Hilfsvolumen zur Verfügung. – Im Rahmen der Soforthilfe werden bei einem Schadensereignis jeweils 25.000 Euro den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Weiterverteilung an geschädigte Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung dazu trifft der Innenminister im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin. Bei mehreren, zeitlich voneinander unabhängigen Schadensereignissen kann unter Beachtung von Schadenshöhe und Schadensumfang die Soforthilfe gegebenenfalls mehrfach eingesetzt werden. Die Soforthilfe soll im Einzelfall 1500 Euro nicht übersteigen und an besondere Härtefälle gewährt werden, um insbesondere den vorübergehenden Verlust der Wohnung zu überbrücken, Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen oder die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen unmittelbaren Familienangehörigen zu ermöglichen. Vorgaben zur sachgerechten Verteilung der Soforthilfe werden von den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städte erstellt.
Hilfe vom Land gibt es auch, wenn bei bedürftigen betroffenen Privatpersonen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter Schaden von mehr als 5000 Euro verbleibt. Das Land übernimmt dann bis zu einem Schadensbetrag von 50.000 Euro 50 Prozent der verbleibenden Summe. Hierauf angerechnet werden andere öffentliche Leistungen sowie eine mögliche Soforthilfe. – In Abweichung zu den bisherigen Regelungen der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden wird eine Finanzhilfe auch dann gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen wird aber die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistung begrenzt. Die Gewährung dieser Unterstützung setzt allerdings den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung für die Zukunft oder den Nachweis der Nichtversicherbarkeit voraus. – Bürger und Bürgerinnen, die Schäden in diesem Sinne geltend machen und sich um eine Soforthilfe bemühen wollen, mögen sich an ihre zuständige Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt wenden. – Damit die Spender ihre Spenden steuerlich geltend machen können, hat das Finanzministerium sofort Nachweis-Erleichterungen ermöglicht. Kommunen, die Spendenkonten eingerichtet haben, müssen somit für Spenden, die bis zum 30.09.2018 auf die Sonderkonten eingezahlt werden, keine Spendenquittungen ausstellen. Es genügt für die Geltendmachung der Spende in der Steuererklärung, dass den Spendern der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) vorliegt. Außerdem werden die Finanzämter den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen und zum Beispiel steuerliche Hilfsmaßnahmen anbieten, wie Stundungsmaßnahmen und Anpassungen bei Vorauszahlungen und ähnliches mehr. Darüber können sich die Geschädigten bei ihren Finanzämtern ab sofort informieren. – Das Land unterstützt zudem die Kommunen, sofern öffentliche Gebäude und Einrichtungen durch Unwetter beschädigt worden sind. Sofern von der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme des Landes den Kommunen Zuweisungen zu den Kosten der Beseitigung von Schäden an kommunalen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sich angesichts des zunehmenden Risikos von Unwetterlagen im Land mit einer Elementarschadensversicherung gegen die oftmals enormen finanziellen Folgen abzusichern. Bislang verfügt rund ein Drittel der Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz eine entsprechende Versicherung.