Vor einigen Wochen verursachten Briefe der Krankenkassen von Grenzgängern, deren Familienangehörige für den Mini-Job mit familienversichert waren, für Unverständnis. Laut Mitteilung sollten sich diese Mini-Jobber jetzt selbst versichern und nicht mehr familienversichert sein.
Hintergrund ist, dass man nach EU-Recht immer dort versichert ist, wo man beschäftigt ist. Die Familie der Grenzgänger – wie hier Luxemburg – wird kostenfrei mit versichert in der sogenannten Familienversicherung, auch wenn man einen Mini-Job ausübt.
Das Problem war, dass das EU-Recht keinen Mini-Job kennt und diesen als Beschäftigung mit einer eigenen Krankenversicherung ansieht. Daraufhin sollten die Minijobber sich jetzt in Deutschland selbst krankenversichern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland darauf hingewiesen, dass durch diese neue Regelung den Interessen der Betroffenen an einer ungehinderten Ausübung Ihrer Freizügigkeitsrechte nicht zufriedenstellend gerecht wird. Es wurde darum gebeten für Personen, die in Luxemburg, Dänemark, Österreich und Schweiz als Familienangehörige eingeschrieben sind, wieder zu der alten Vorgehensweise zurückzukehren.
Laut der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland soll die alte Regelung zukünftig wieder angewendet werden, dies wird in einem Rundschreiben an die Krankenkassen mitgeteilt. Auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat gegenüber dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass die versicherungsrechtlichen Berichtigungen von Bestandsfällen nach den Vorgaben des Rundschreibens der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland vorgenommen werden.
Nico Steinbach, MdL: „Ich gehe jetzt davon aus, dass die aktuelle Problematik aufgrund dieses Rundschreibens sich bald erledigt hat und die Krankenkassen sich an die Vorgaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland halten werden“.