Selbstständige und Unternehmen, denen in der Corona-Krise die Einnahmen wegbrechen, können seit diesem Donnerstag die Soforthilfen des Landes beantragen. Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz haben umfangreiche Rettungsschirme aufgespannt. Nachdem das Antragsverfahren für die Bundesgelder bereits zu Beginn dieser Woche (bei der ISB) gestartet ist, können Betriebe und Selbstständige, die Hilfe brauchen, ab sofort auch die zusätzlichen Landesmittel (Darlehen) direkt bei ihrer Hausbank beantragen. Mit den Mitteln aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt sollen Unternehmen gerettet und Arbeitsplätze erhalten werden.“
In den vergangenen Tagen haben sich mehrere Unternehmen und Selbstständige aus dem Eifelkreis an mich gewandt, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine zum Teil existenzgefährdende Lage geraten sind. Ich freue mich, dass der Bund und das Land rasch weitreichende Hilfspakete umsetzen wollen. Nun muss es darum gehen, dass die Mittel schnell bei den Antragsstellern ankommen.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an unsere örtlichen Genossenschaftsbanken (Volks-Raiffeisenbanken) und die Sparkasse, welche ihre Gewerbekunden nun in dieser schwierigen Phase intensiv begleiten!
Die Soforthilfen des Landes ergänzen die Bundeshilfen für Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe. Im Rahmen des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft“ werden zusätzliche Landesmittel insbesondere für mittelständische Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten bereitgestellt. Sie sollen bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes erhalten zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. In Ergänzung zu den Bundeszuschüssen können Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten bei Bedarf Sofortdarlehen des Landes in Höhe von 10.000 Euro erhalten. Die Antragsstellung für die Corona-Soforthilfen des Landes sowie des Landeszuschusses erfolgt direkt über die eigene Hausbank. Die Bundesgelder für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten werden direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt.
Soloselbstständige und Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, erhalten im Zuge des Bundespakets zudem einen erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung. Eine Vermögensprüfung entfällt; Ausgaben für Miete und Heizung werden in den ersten 6 Monaten übernommen.
Weitere Informationen zur Beantragung der Soforthilfen des Bundes und des Landes gibt es auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums (www.mwvlw.rlp.de) sowie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (www.isb.rlp.de).