„Mit Angstmacherei ist niemandem geholfen. Wir alle wollen, dass unsere Kinder bestmöglich gefördert werden. Sie sollen gerne in die Schule gehen. Deshalb müssen wir uns jetzt verantwortungsvoll um die Zukunft unserer Schulen kümmern. Die Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot ermöglichen es den Schulträgern, individuelle und zukunftsfeste Konzepte für ihren Schulstandort zu erarbeiten“, sagt Landtagsabgeordneter Nico Steinbach. Er reagiert damit auf die Kritik von Michael Billen, das Mainzer Bildungsministerium entscheide willkürlich über die Zukunft der Schulen. „Das ist schlichtweg falsch. Mit den Leitlinien können kleine Grundschulen transparent, nachvollziehbar und vor dem Hintergrund der lokalen Gegebenheiten geprüft werden. Die Schulträger sind dabei die Experten vor Ort und sind deshalb in den Prozess eingebunden. So können gemeinsam zukunftssichere Lösungen gefunden werden.“
Ziel sei es, Grundschulen zu sichern, wo es möglich ist. Dort, wo es perspektivisch zu wenige Schülerinnen und Schüler gibt, sollen gute Alternativen aufgezeigt werden. Der Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ gelte dabei nach wie vor: „Unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler sollen möglichst kurze Schulwege haben“, so Steinbach.
Kleine Grundschulen stoßen schulorganisatorisch an Grenzen, wie beispielsweise bei Vertretungsorganisationen oder Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Zudem sind die Lehrerinnen und Lehrer dort oft in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Gleichzeitig fehlt ihnen die Möglichkeit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. „Wir wollen ein zukunftsfestes Schulkonzept. Deshalb ist es richtig, dass die kleinsten Grundschulen im Land geprüft werden. Die Überprüfung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Grundschule geschlossen werden muss“, sagt der Abgeordnete.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig hatte den Entwurf der „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ am 31. Januar 2017 im Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags vorgestellt. Er liegt derzeit den kommunalen Spitzenverbänden, den Interessensvertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen sowie den Eltern- und Schülervertretungen vor. Bis Ende Februar haben sie alle die Möglichkeit, Anregungen vorzutragen. Die Leitlinien sollen anschließend ab Frühjahr 2017 angewandt werden. Dann können die Schulträger vor Ort ihre Konzepte für den Schulstandort erarbeiten.
Die Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot konkretisieren das Schulgesetz. 49 von den 964 Grundschulen in Rheinland-Pfalz haben im Schuljahr 2016/2017 nur ein oder zwei Klassen und erfüllen damit die geforderte Mindestgröße nicht. 8 der 49 Schulen werden perspektivisch wieder drei Klassen haben, so dass diese von der Prüfung ausgenommen sind.