Einführung von gespalteten Hebesätzen damit eine Belastungsverschiebung zu Wohngrundstücken vermieden werden kann. 

Kommunen können nun durch erforderliches „Handwerkszeug“ reagieren.

Die Stadt Bitburg und viele weitere Kommunen hatten um diese Option gebeten.

Hintergrund:

Die Grundsteuer in Deutschland wird reformiert, da die bisherige Berechnungsgrundlage veraltet ist und zu ungerechten Besteuerungen geführt hat. Bisher wurden Einheitswerte verwendet, die auf alten Immobilienwerten basieren (1964 für Westdeutschland und 1935 für Ostdeutschland). Diese Einheitsbewertung wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Im Dezember 2019 wurde deshalb das neue Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Die Neubewertungen der Grundstücke sollen nun ab 1. Januar 2022 gelten und die Kommunen werden ab 2025 die neuen Steuermessbeträge verwenden.

Problem der „Belastungsverschiebung“:

Das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer hat jedoch ein zentrales Problem: Gewerblich genutzte Immobilien werden steuerlich niedriger bewertet was meist zu geringeren Steuermessbeträgen als bisher führt. Dies führt zu einer Verschiebung der Steuerlast von Gewerbegrundstücken hin zu Wohnimmobilien. Bundesländer wie Sachsen und das Saarland haben auf diese Belastungsverschiebung reagiert, indem sie spezifische Steuermesszahlen festlegten, um die steuerliche Belastung auf Landesebene auszugleichen.

Kritik und Lösungsvorschläge:

In Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern wurde die Belastungsverschiebung ebenfalls kritisiert. Die Kommunen befürchten, dass sie die Grundsteuer erhöhen müssen, um Einnahmeverluste auszugleichen, was vor allem dann Wohnimmobilien trifft. Seitens des Landes wurde auf eine Korrektur seitens des Bundesfinanzministeriums über die Steuermesszahlen gehofft, dort empfahl man jedoch den Ländern, diese Problematik eigenständig zu lösen.

Diskussionen:

Die Diskussionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen gingen weiter, um eine praktikable und rechtssichere Lösung zur Steuerverteilung auf Wohnen und Gewerbe zu finden. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen forderten weiterhin das Bundesmodell anzupassen.

Situation am Beispiel der Stadt Bitburg:

Ab 2025 ändert sich die Grundsteuer. Das Ziel ist, dass die Stadt mit der neuen Berechnung der Grundsteuer weiterhin etwa 4,2 Millionen Euro im Jahr einnimmt (Aufkommensneutralität). Wegen neuer Bewertungsregeln fallen die Steuermessbeträge für Gewerbegrundstücke allerdings niedriger aus. Ohne Anpassungen würde die Stadt dadurch jedes Jahr rund 1,2 Millionen Euro weniger einnehmen.

Um diese Lücke zu schließen und das gleiche Steueraufkommen zu sichern, müsste die Stadt den Steuersatz der Grundsteuer B auf rd. 700 % anheben. Das würde bedeuten, dass die privaten Haus- und Wohnungsbesitzer deutlich mehr Steuern zahlen müssen, da die Gewerbegrundstücke weniger zur Gesamtsteuer beitragen. Vor Ort ergäbe sich die Situation, dass durch leicht erhöhte Steuermessbeträge und einen höheren Hebesatz das klassische Einfamilienhaus einige hundert Euro pro Jahr stärker belastet würde.

Lösung der Problematik:

Um zu vermeiden, dass Haus- u. Wohnungsbesitzer ab 2025 stärker belastet werden, führt das Land einen sogenannten „gespaltenen Hebesatz“ ein. Damit können Städte und Gemeinden unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festlegen. So kann der Steuersatz für Gewerbegrundstücke höher angesetzt werden, ohne dass diese im Vergleich zu heute tatsächlich mehr bezahlen müssen. 

Durch diesen gespaltenen Hebesatz haben Kommunen das Werkzeug, um die Einnahmen aus der Grundsteuer stabil und fair zu halten. Nordrhein-Westfalen und viele andere Bundesländer haben bereits ähnliche Lösungen umgesetzt.

Verfahren zur Lösung:

Bereits im Jahresverlauf zeichnete sich in der Stadt Bitburg die beschriebene Belastungsverschiebung ab, die Verwaltung machte gegenüber dem Städtetag und dem Finanzministerium auf einen Handlungsbedarf aufmerksam. Seinerzeit lagen landesweit noch keine validen Vergleichsdaten vor, da die Veranlagungsprozesse im vollen Gange waren. Die Stadtverwaltung Bitburg und auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Heiko Jakobs trugen mir diese Problematik vor. Im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages habe ich mich nun erfolgreich dafür eingesetzt, dass wir im Rahmen der Länderöffnungsklausel einen „gespaltenen Hebesatz“ mittels Landesgesetz einführen. Damit haben die Kommunen das notwendige „Handwerkszeug“, damit keine Belastungsverschiebung zu den Wohngrundstücken erfolgen muss und können so im eigenen Ermessen und den örtlichen Gegebenheiten entscheiden, damit die „Aufkommensneutralität“ sowohl bei den gewerblichen als auch bei den wohnlich genutzten Grundstücken im durchschnittlichen Aufkommen erreicht werden kann. Auch als Ortsbürgermeister begrüße ich diese Regelung ausdrücklich, um eine faire Festlegung im Gemeinderat vornehmen zu können.