Der neue Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur von Mitte Mai 2020 sieht vor, dass Verbraucher künftig das Recht haben eine Entschädigung zu verlangen, wenn ein Netzbetreiber nicht die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit liefert. Das soll auch für Störungen gelten, die nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behoben werden. Nico Steinbach, MdL: „Das geplante Gesetz sollte schnellstmöglich in Kraft treten. Es ist nur gerecht, wenn man auch die Leistung bekommt, die man bezahlt; das ist momentan nicht immer der Fall. Im Gegenteil – in der Vergangenheit haben die Provider oft nicht die zugesicherte Internetgeschwindigkeit geliefert. Nicht nur Privatpersonen, sondern gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen würden davon profitieren. Der Bund bzw. das Wirtschafts- und Verkehrsministerium sollten dringend tätig werden und das Gesetz auf den Weg bringen. Gerade die Corona Krise hat uns wieder gezeigt, wie wichtig schnelles Internet vor allem in unserer ländlichen Region ist“.
Bild: colourbox