Windkraftanlagen im Eifelkreis heute schon gut aufgestellt

Das neue Gesetz zum Ausbau Erneuerbaren Energien ist die Grundlage, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen. 

„Für mich der Anlass bei der Landesregierung nachzufragen, wie der aktuelle Ausbaustand der Windenergie im Eifelkreis ist,“ so der Abgeordnete Nico Steinbach (SPD). „Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Fläche für die Windenergie ausweisen, in Rheinland-Pfalz ist dieser Zielwert im „Wind-an-Land-Gesetz“ sogar bei 2,2 % festgelegt worden. Bis 2027 sollen 1,4 % der Flächen für Windenergie bereitstehen, Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.“

Der Eifelkreis ist hier schon gut aufgestellt. Im gesamten Eifelkreis wird bereits heute eine kumulierte Leistung von 429,9 Megawatt Stunden (MWh) an Windenergie erzeugt bei insgesamt 247 Anlagen. Der Flächenanteil beträgt 2,07 %, wo von in der VG Arzfeld 1,28 % der Flächen ausgewiesen sind, in der  VG Bitburgerland 2,36 %, in der VG Prüm 1,94%, in der VG Speicher 3,05 % und in der VG Südeifel 2,58 %. Die Daten beziehen sich auf den Stand zum Ende des dritten Quartals 2022. Damit haben die Verbandsgemeinden Bitburger Land, Speicher und Südeifel bereits eine ausreichend große Fläche ausgewiesen. 

„Wichtig ist, dass im Fall einer Zielverfehlung in der Folge nach Fristablauf die im Baugesetzbuch (BauGB) garantierte Privilegierung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in Kraft tritt. Damit würde ab dem 01.01.2028 die Planungskompetenz der Verbandsgemeinden  außer Kraft gesetzt und deren steuernde Wirkung entfallen. Das heißt, dass die Verbandsgemeinden Arzfeld und Prüm noch weitere Flächen bis 2027 festlegen müssen,“ so Nico Steinbach. 

„Die Stromnetze verfügen über ausreichende Kapazitäten, um die in den nächsten Jahren zu erwartende Einspeisung von Strom aus Windenergieanlagen aufzunehmen. Die Verbandsgemeinden können sich durch eine weitere Teilfortschreibung der Flächennutzungspläne auf die zukünftigen Anforderungen einstellen und sind somit aufgefordert die Flächenbereitstellung umzusetzen. “ 

Bild: canva