Die Sicherstellungszuschläge werden in ihrer Höhe in den jährlichen Budgetverhandlungen zwischen Krankenhausträgern und Kostenträgern verhandelt. Diesen Zuschlag erhalten Krankenhäuser, wenn sie mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, die eine Pkw-Fahrzeit von mehr als 30 Minuten aufwenden müssen, um zum nächstgelegen Krankenhaus zu kommen. Für die Geburtshilfe gilt eine Fahrzeit von 40 Minuten und eine Einwohnerzahl von 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren. Voraussetzung ist außerdem, neben dem Vorhalten von Leistungen, die für eine Basisversorgung notwendig sind, dass das Krankenhaus für das vorhergehende Kalenderjahr ein Defizit ausweist. 

Der Erhalt der kleinen Krankenhäuser in den ländlichen Regionen ist für eine flächen-deckende stationäre Grund- und Notfallversorgung und für gleichwertige Lebensverhältnisse absolut notwendig. Durch die neue Landesverordnung zum Sicherstellungszuschlag hat die Landesregierung die Voraussetzungen schaffen, um diese kleinen Krankenhäuser zu unterstützen und zu erhalten, damit nutzt das Landesgesundheitsministerium eine ihr zustehende Ermächtigung aus. 

Mit dem neu eingeführten Personalpflegestärkungsgesetz erhalten ab 2020 bedarfsnot-wendige Krankenhäuser im ländlichen Raum außerdem eine pauschale Förderung von je 400.000 € p. a.!

Nico Steinbach, MdL: „In 2019 hat bereits das St. Josef-Krankenhaus in Prüm, neben den Kliniken in Adenau und Cochem, einen Sicherstellungszuschlag von weit über einer Million € erhalten. Auch 2020 wird das Krankenhaus in Prüm und das Marienhausklinikum in Bitburg die neue Pauschale erhalten, zzgl. auf Antrag und Defizitnachweis einen darüberhinaus-gehenden Sicherstellungszuschlag. Für mich ein absolut wichtiges Mittel zum Erhalt der Kliniken hier im Eifelkreis. Der Erhalt der Krankenhäuser hat für mich absolute Priorität, diese sind nicht verhandelbar und mittlerweile auf einer Unverzichtsbarkeitsliste des Bundesministeriums verzeichnet! Die aktuelle Pandemie (COVID-19) zeigt außerdem den dringlichen Bedarf an ausreichenden Krankenhaus-Kapazitäten. Neben den beschriebenen Maßnahmen muss auf der Bundesebene weiterhin an der Verbesserung der Vergütungen für die kleinen Krankenhäuser in der Grundversorgung und die Anerkennung der Geburtshilfe als Hauptfachabteilung erkämpft werden. Die Optimierung des Vergütungssystems und das System der Fallpauschalen (DRG-System) muss für Grundversorger und weitere pauschale Elemente und Zuschläge in der Vergütung ergänzt werden. Ich danke hier der Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler für ihren unermüdlichen Einsatz in den Bundesgremien. Vielleicht helfen die aktuellen Erfahrungen die Argumente aus den ländlichen Regionen, insbesondere seitens der Vergütungssysteme spürbare Verbesserungen zu erzielen. Ich werde jedenfalls hartnäckig dranbleiben!!“

Marienhaus-Klinikum-Eifel, Bitburg: Von links: Hans-Jürgen Krämer, Stellv. Kfm. Verbunddirektor; Jochen Metzner, Leiter Abt. 63 (Gesundheit) Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie; Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie; Nina Lethe, Pflegeleitung zentrale Notaufnahme; Christoph Wagner, Kfm. Verbunddirektor; Nico Steinbach, MdL; Krankenhausoberin Katharina Schmitt, M. A.
St. Joseph-Krankenhaus Prüm: Von links: Stephan Prinz, Geschäftsführer CT-West Düren; Nico Steinbach, MdL: Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie; Theo Korth, Geschäftsführer St. Joseph-Krankenhaus Prüm; Jochen Metzner, Leiter Abt. 63 (Gesundheit) Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie