Die Landesregierung hat nach den Unwetterereignissen bis zum 03.08.21 die ersten Anträge für Soforthilfen von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bewilligt. 

Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten wird die Soforthilfe den Betroffenen ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Damit soll die Möglichkeit zur Zahlung von Übernachtungsmöglichkeiten, Ersatzkleidung und Verpflegung ermöglicht werden. 

Nico Steinbach: „Man muss hier zwischen Spenden und Soforthilfe des Landes unterscheiden, es besteht kein Zusammenhang. Die Spenden werden unabhängig von den Soforthilfen an die betroffenen Kommunen weitergeleitet. Die Soforthilfe wird von den Kommunen, hier von der Kreisverwaltung, bearbeitet und direkt von diesen ausgezahlt.“

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden 598 Anträge von Privat eingereicht, davon sind bereits 414 mit einer Summe von 887.500 € bewilligt. Je Haushalt werden 1.500 € inklusive einer Person und 500 € für jede weitere Person im Haushalt angerechnet. Je Haushalt werden maximal 3.500 € Soforthilfe gewährt. 

Für Unternehmen wurden 63 Anträge gestellt, die Bearbeitung ist im Gange. Hier wird die Soforthilfe, 5.000 € je Betriebsstätte, auch nach einer vereinfachten Prüfung, gewährt. Es reicht der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im betroffenen Gebiet liegt und ein Schaden von mindestens 5.000 € entstanden ist und kein Dritter, wie z. B. eine Versicherung den Schaden ersetzt. Im Bereich der Landwirtschaft kann der Nachweis durch die bei den Landkreisen vorliegenden Unterlagen für die EU-Direktzahlung erfolgen. 

Die Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände dient zur Abmilderung von finanziellen Belastungen durch kurzfristige Instandsetzung zerstörter Infrastruktur, zur Räumung und Reinigung betroffener Gebiete einschließlich der Naturräume und dergleichen, sowie Ausgaben im Zusammenhang mit der Gefahrabwehr und Schadensbeseitigung, die nach dem Landesgesetz über Brandschutz und allgemeine Hilfen zum Katastrophenschutz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zu tragen sind. Für den Eifelkreis werden 4.345.000 € bewilligt und ausgezahlt.

Nico Steinbach: „Die Entscheidungen und Bedingungen zum Wiederaufbaufonds werden bei der Ministerpräsident*innen-Konferenz am 10. August auf der Tagesordnung stehen. Ganz klar ist, dass es nur mit Hilfe der Bundesregierung möglich sein wird die finanziellen Mittel zu stellen. Der Wiederaufbau wird viel Geld kosten und ich erhoffe mir einen klaren Beschluss.“