10.07.2015
Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zur Fusion der Verbandsgemeinden Irrel und Neuerburg erklärt Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Der Verfassungsgerichtshof hat heute der im Juli 2014 vom Landtag beschlossenen Fusion der Verbandsgemeinden Irrel und Neuerburg zur neuen Verbandsgemeinde Südeifel auch verfassungsrechtlich grünes Licht gegeben. Heute hat sich endgültig gezeigt, dass wir uns mit dieser Reform auf einem guten Weg befinden. Rheinland-Pfalz hat derzeit noch die kleinteiligste Verwaltungsstruktur aller Bundesländer, deshalb soll diese erste Reformstufe zunächst die Ebene unterhalb der Landkreise in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass die rheinland-pfälzischen Gemeinden und Verbandsgemeinden fit für die Zukunft gemacht werden.“
„Eine Kommunalreform verläuft naturgemäß nie ganz konfliktfrei. Bereits in seiner früheren Entscheidung zur Verbandsgemeinde Maikammer hat der Verfassungsgerichtshof die Grundsätze der Landesregierung vollumfänglich bestätigt, beanstandet wurde lediglich das konkrete Einzelfallgesetz. Maikammer kann deshalb als Einzelfall angesehen werden. Der Fall von Irrel und Neuerburg bestätigt nun grundsätzlich unsere Kommunalreform und zeigt, dass der von der Landesregierung eingeschlagene Weg richtig ist.“
Nico Steinbach, örtlicher Abgeordneter aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem auch die neue Verbandsgemeinde Südeifel angehört, ergänzt: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Eifel-Region. Für die Zukunft der Region ist es vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und demographischen Herausforderungen entscheidend, dass die Verwaltungsstrukturen auch zukünftig effizient und kompetent arbeiten können. Die Fusion von Irrel und Neuerburg war deshalb von Anfang an die richtige Entscheidung. Die Region kann heute froh darüber sein, dass der Verfassungsgerichtshof die Haltung der Landesregierung teilt. Schade ist nur, dass man die enormen Chancen einer freiwilligen Fusion und damit einer erheblichen finanziellen Förderung durch das Land nicht genutzt hat.“