Am heutigen Dienstag hat der Ministerrat die neue Verordnung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beraten. Jens Guth, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Landesplanung der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Mit dem Beschluss setzt die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Verabredung des Koalitionsvertrags um. Mit der Erweiterung der Ausschlusskulissen für Windkraftanlagen werden Naturschutz und Windenergie in Ausgleich gebracht. Es soll dann etwa keine neuen Windkraftanlagen im Naturpark Pfälzerwald, in den Rahmenbereich der Welterbegebiete oder in landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften mehr geben. Der vorliegende Entwurf der Teilfortschreibung trifft auch eine Regelung zum sogenannten Repowering – also die Ersetzung älterer durch neue und effizientere Anlagen am selben Standort. Mit der geplanten Verordnung schafft die Landesregierung einen klugen Kompromiss zwischen dem Vertrauensschutz für die Investitionen sowie dem Naturschutz und dem Bedenken mancher Bürger vor Windkraftanlagen, die zu nahe an Wohnorten liegen.“
Guth betont: „Mit den neuen Abstandsregelungen kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Anwohner eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Der SPD-Fraktion ist auch wichtig, dass im Rahmen der Umsetzung der neuen Regelung die Interessen von Kommunen und privaten Investoren berücksichtigt werden.“